Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Räumungsheld im Bereich Räumungen, Entrümpelungen, Demontagen, Entsorgungen sowie Möbel- und Sachtransporte für Privatkunden.
Mit der Annahme unserer Offerte oder Auftragsbestätigung akzeptiert der Kunde diese AGB als Bestandteil des Auftrags.
2. Angebot und Auftrag
Der Umfang der vereinbarten Leistungen und der dafür geltende Preis werden in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung festgehalten.
Ein Auftrag gilt als angenommen, sobald der Kunde die Offerte bestätigt oder die Durchführung der vereinbarten Arbeiten verbindlich beauftragt.
Unsere Offerten basieren auf den bei einer Besichtigung oder anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben erkennbaren Gegebenheiten.
3. Preise und zusätzliche Arbeiten
Für die in der Offerte beschriebenen Leistungen gilt der vereinbarte Pauschalpreis.
Sollten während der Ausführung zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, die bei der Besichtigung oder aufgrund der Angaben des Kunden nicht erkennbar waren, können diese zusätzlich verrechnet werden.
Zusätzliche Arbeiten werden nach dem in der Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarten Stundenansatz verrechnet. Der Kunde wird nach Möglichkeit vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten über den zusätzlichen Aufwand und die voraussichtlichen Kosten informiert.
4. Räumung und Entsorgung
Gegenstände, die nicht entsorgt oder mitgenommen werden sollen, müssen vom Kunden vor Beginn der Arbeiten eindeutig bezeichnet werden.
Wertgegenstände, persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck sowie andere wichtige oder persönliche Gegenstände sind vor Beginn der Räumung durch den Kunden zu sichern.
Der Kunde informiert Räumungsheld vorgängig über besondere Gegenstände, gefährliche Stoffe oder Sonderabfälle, sofern solche vorhanden sind.
Besondere Entsorgungskosten oder nicht vorgängig vereinbarte Entsorgungsleistungen können separat verrechnet werden.
5. Transporte
Auf Wunsch übernimmt Räumungsheld den Transport von Möbeln und persönlichen Gegenständen, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Umzug in eine neue Wohnung oder ein Alters- oder Pflegeheim.
Umfang, Termin und Kosten des Transports werden vorgängig vereinbart und in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgehalten.
6. Zugang und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die zu räumenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
Der Kunde informiert Räumungsheld vorgängig über besondere örtliche Gegebenheiten, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können, beispielsweise schwierige Zufahrten, fehlende Parkmöglichkeiten, enge Treppenhäuser oder besondere Zugangsbedingungen.
7. Termine und Stornierungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Terminverschiebungen oder Absagen sind Räumungsheld möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Terminverschiebungen können bereits entstandene und nachweisbare Aufwendungen verrechnet werden.
8. Schäden und Haftung
Räumungsheld führt die vereinbarten Arbeiten sorgfältig und fachgerecht aus.
Räumungsheld haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Räumungsheld oder deren Mitarbeitende schuldhaft verursacht werden.
Für bereits bestehende Schäden oder Mängel an Gebäuden, Böden, Wänden, Möbeln oder anderen Gegenständen haftet Räumungsheld nicht.
Beanstandungen oder festgestellte Schäden sind Räumungsheld möglichst umgehend mitzuteilen.
9. Zahlung
Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Zurückgelassene Gegenstände
Gegenstände, die nach Abschluss der vereinbarten Räumungsarbeiten zurückbleiben, sind nicht Bestandteil des Räumungsauftrags, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Gegenstände, die nicht entsorgt oder abtransportiert werden sollen, vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen oder Räumungsheld entsprechend zu informieren.
Werden nach Abschluss der Räumungsarbeiten weitere Gegenstände festgestellt, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten waren, kann deren Abholung oder Entsorgung nach vorheriger Absprache separat verrechnet werden.
Eine nachträgliche Abholung oder Entsorgung solcher Gegenstände kann ebenfalls separat verrechnet werden.
Für Gegenstände, die der Kunde ausdrücklich zurücklassen möchte, bleibt der Kunde selbst verantwortlich. Räumungsheld übernimmt keine Verwahrung solcher Gegenstände, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
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